Zuschüsse

Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler sind wichtig!

Klassenfahrten sind für die Schülerinnen und Schüler wichtig, sowohl in fachlicher, sozialer als auch persönlicher Hinsicht. Der Elternbeirat möchte es daher allen Schülerinnen und Schülern ermöglichen, daran teilzunehmen – unabhängig von der finanziellen Lage der Eltern oder der Erziehungsberechtigten.

 

1:1-Ausstattung für digitale Bildung!

Im Rahmen des Projekts „Digitale Schule der Zukunft“, das eine Ausstattung der Schülerschaft mit mobilen Endgeräten vorsieht, wird ein iPad von den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern erworben. Die Schulleitung entscheidet, welche Klassenstufen an dem Projekt teilnehmen. Der Erwerb der iPads wird derzeit mit einem staatlichen Zuschuss (i. H. v. 350 Euro, Stand 2024) gefördert; dieser Zuschuss wird direkt über die Schule beantragt. Zusätzlich besteht im Bedarfsfall die Möglichkeit, eine Unterstützung für die noch ausstehenden Anschaffungskosten der iPads zu beantragen.

 

Im Folgenden finden Sie weiterführende Informationen und Links zu Organisationen, die abhängig vom Nettoeinkommen des Haushalts Zuschüsse gewähren. Diese Anträge können Sie unabhängig vom Elternbeirat direkt bei der jeweiligen Organisation einreichen.

Organisationen, die Zuschüsse gewähren

Organisation

Beschreibung

Oskar-Karl-Foster Stiftung

Diese Stiftung gewährt Beihilfen für bedürftige und begabte Schülerinnen und Schüler:

  • zur Beschaffung teurerer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt werden (z. B. Musikinstrumente oder die Anschaffung eines Geräts aus dem Bereich der modernen Kommunikationstechnologie),
  • oder zur Ermöglichung der Teilnahme an größeren Lehr- und Studienfahrten (auch Orchester- und Chorwochen), wenn diese als schulische Veranstaltungen in Zusammenhang mit einem einschlägigen Unterricht stehen.

Hier finden Sie weitere wichtige Informationen:
Aktuelles Merkblatt der Stiftung

Anträge sind bei Sven Clement und Matthias Beck vom Elternbeirat einzureichen.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

(Leistungen des Bildungspakets)

Unter bestimmten Umständen haben Sie Anspruch auf die Übernahme der Kosten für eine mehrtägige Klassenfahrt (dazu zählen beispielsweise auch Eintrittsgelder) durch die zuständige ARGE.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag an die ARGE rechtzeitig vor Antritt der Fahrt und vor Begleichung der Teilnahmerechnung gestellt werden muss. Kontaktieren Sie dazu bitte das zuständige Jobcenter Ihres Landkreises.

Landratsamt Fürstenfeldbruck:
Amt für Soziales

(Leistungen des Bildungspakets)

Das Landratsamt gewährt Zuschüsse zu Klassenfahrten und eintägigen Ausflügen.
Auf der Homepage ist zu lesen: „Die tatsächlichen Aufwendungen werden direkt vom Landratsamt mit den Leistungsanbietern entweder im Voraus oder nach Bestätigung der Teilnahme durch die Schule abgerechnet. Aus der Bestätigung müssen die Kosten, das Ziel und die Art und Dauer des Ausflugs hervorgehen.“
Sie können den Antrag online unter folgendem Link stellen.

 

Wie beantrage ich Zuschüsse/Beihilfe für eine Klassenfahrt oder ein Lernmittelgerät bei der Oskar-Karl-Forster Stiftung über den Elternbeirat?

Der Elternbeirat unterstützt Sie gerne bei der Antragsstellung einer Beihilfe für eine Klassenfahrt oder ein Lernmittelgerät bei der Oskar-Karl-Forster-Stiftung. Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, lassen Sie bitte unbedingt alle Dokumente (siehe unten Punkte 1–6) der/dem Vorsitzenden des Elternbeirats oder dem Sekretariat der Schule zukommen. Sie können die Unterlagen per E-Mail senden oder direkt in einem Umschlag beim Sekretariat der Schule abgeben.

Der Elternbeirat prüft für Sie, ob Ihre Familie Anspruch auf Beihilfe durch die Stiftung hat. Wir leiten den Antrag, sofern die Kosten übernommen werden, an die Oskar-Karl-Forster-Stiftung für Sie weiter und kümmern uns um die Auszahlung an Sie. Sie erhalten von uns zeitnah Bescheid, ob und in welcher Höhe wir für Sie eine Beihilfe beantragen können.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nur vollständige Anträge bearbeiten können, da die Stiftung ohne die erforderlichen Unterlagen keinen Zuschuss gewährt.

Ihre Angaben und Unterlagen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Im Elternbeirat erhalten nur der/die Vorsitzende und der/die Kassenwart/in Einblick in Ihre Unterlagen.

Bitte lassen Sie uns folgende Unterlagen für die Antragstellung zukommen:

  1. Antragsformular Kostenbeteiligung Elternbeirat
    ausdrucken, vollständig ausfüllen und unterschreiben
  2. Antragsformular der Oskar-Karl-Forster Stiftung für Eltern Stand 02.2020
    ausdrucken, vollständig ausfüllen und unterschreiben
  3. Datenschutzerklärung der Oskar-Karl-Forster Stiftung Stand 02.2020
    ausdrucken, vollständig ausfüllen und unterschreiben
  4. Eine Kopie des Einkommensteuerbescheids des vorletzten Jahres vor der Antragstellung
    (siehe Merkblatt der Oskar-Karl-Forster-Stiftung, Fußnote 1)
  5. Ausgedruckter Gehaltsnachweis
  6. Bestellung bzw. die Rechnung des Lernmittelgerätes

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Bearbeitung Ihres Antrags kann erst nach der Vorlage aller oben genannten Unterlagen erfolgen.
  • Bitte sehen Sie von der Einreichung unvollständiger Unterlagen ab, da Sie dadurch unnötige Zusatzaufwände verursachen.
  • Unvollständige Einreichungen werden nicht bearbeitet.
  • Achten Sie bitte auf eventuell bestehende Fristen bei der Antragsstellung! Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, möglichst vor dem Anmeldestichtag.