Zuschüsse
Klassenfahrten sind für die Schülerinnen und Schüler wichtig!
Klassenfahrten sind für die Schülerinnen und Schülern wichtig, sowohl in fachlicher, sozialer als auch persönlicher Hinsicht. Der Elternbeirat möchte es daher allen Schülerinnen und Schülern ermöglichen daran teilzunehmen, unabhängig von der finanziellen Lage der Eltern oder der/des Erziehungsberechtigten.
1:1-Ausstattung für digitale Bildung!
Im Rahmen des Projektes ‚Digitale Schulen der Zukunft‘, welches eine Ausstattung der Schülerschaft mit mobilen Endgeräten vorsieht, wird ein iPad von den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülern erworben. Die Schulleitung entscheidet, welche Klassenstufen an dem Projekt teilnehmen. Der Erwerb der iPads wird derzeit mit einen staatlichen Zuschuss (i.H.v. 350 EURO, Stand 2024) gefördert; dieser staatliche Zuschuss wird direkt über die Schule beantragt. Zusätzlich dazu besteht im Bedarfsfall die Möglichkeit, eine Unterstützung für die noch ausstehenden Anschaffungskosten der iPads zu beantragen.
Im Folgenden finden Sie weiterführende Informationen und Links zu Organisationen, die abhängig vom Nettoeinkommen des Haushaltes Zuschüsse gewähren. Diese Anträge können Sie unabhängig vom Elternbeirat bei der jeweiligen Organisation direkt einreichen.
Organisationen, die Zuschüsse gewähren
Organisation |
Beschreibung |
Oskar-Karl-Foster Stiftung |
Diese Stiftung gewährt Beihilfen für bedürftige und begabte Schüler/innen:
Dem beigefügten Merkblatt der Stiftung können Sie wichtige Informationen entnehmen: Merkblatt Stand Juni 2024 |
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe: Informationen Leistungen Bildungspaket) |
Unter bestimmten Umständen haben Sie einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine mehrtägige Klassenfahrt (dazu zählen beispielsweise auch Eintrittsgelder) durch die zuständige ARGE. Bitte beachten Sie, dass der Antrag an die ARGE rechtzeitig vor Antritt der Fahrt und vor Begleichung der Teilnahmerechnung gestellt werden muss. Kontaktieren Sie dazu bitte das zuständige Jobcenter Ihres Landkreises. |
Landratsamt Fürstenfeldbruck: Amt für Soziales (siehe:Leistungen des Bildungspakets) |
Das Landratsamt gewährt Zuschüsse zu Klassenfahrten und eintägigen Ausflügen. „Die tatsächlichen Aufwendungen werden direkt vom Landratsamt mit den Leistungsanbietern entweder im Voraus oder nach Bestätigung der Teilnahme durch die Schule abgerechnet. Aus der Bestätigung müssen die Kosten, das Ziel und die Art und Dauer des Ausflugs hervorgehen.“ ist auf der Homepage zu lesen. Sie können den Antrag online unter folgendem Link stellen. |
Wie beantrage ich Zuschüsse/Beihilfe für eine Klassenfahrt oder ein Lernmittelgerät bei der Oskar-Karl-Forster Stiftung über den Elternbeirat?
Der Elternbeirat unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung einer Beihilfe für eine Klassenfahrt oder ein Lernmittelgerät bei der Oskar-Karl-Forster-Stiftung. Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, lassen Sie bitte unbedingt alle Dokumente (siehe unten Punkte 1-6) der/dem Vorsitzende/n des Elternbeirates oder dem Sekretariat der Schule zukommen. Sie können die Unterlagen per E-Mail senden oder direkt in einem Umschlag bei dem Sekretariat der Schule abgeben.
Der Elternbeirat prüft für Sie, ob Ihre Familie einen Anspruch auf Beihilfe durch die Stiftung hat. Wir leiten den Antrag, wenn die Kosten übernommen werden, an die Oskar-Karl-Forster-Stiftung für Sie weiter und kümmern uns um die Auszahlung an Sie. Sie erhalten von uns zeitnah Bescheid, ob und in welcher Höhe wir für Sie eine Beihilfe beantragen können.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nur vollständige Anträge bearbeiten können, da die Stiftung ohne die erforderlichen Unterlagen keinen Zuschuss gewährt.
Ihre Angaben und Unterlagen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Im Elternbeirat erhalten nur der/die Vorsitzende/r und der/die Kassenwart/in Einblick in ihre Unterlagen.
Bitte lassen Sie uns folgende Unterlagen für die Antragstellung zukommen:
- Antragsformular Kostenbeteiligung Elternbeirat ausdrucken, vollständig ausfüllen und unterschreiben
- Antragsformular der Oskar-Karl-Forster Stiftung für Eltern Stand 02.2020 ausdrucken, vollständig ausfüllen und unterschreiben
- Datenschutzerklärung der Oskar-Karl-Forster Stiftung Stand 02.2020 ausdrucken, vollständig ausfüllen und unterschreiben
- Eine Kopie des Einkommensteuerbescheids des vorletzten Jahres vor der Antragstellung (siehe Merkblatt der Oskar-Karl-Forster-Stiftung, Fußnote 1)
- Ausgedruckter Gehaltsnachweis
- Bestellung bzw. die Rechnung des Lernmittelgerätes
Achten Sie bitte auf eventuell Fristen bei der Antragsstellung! Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, möglichst vor dem Anmeldestichtag.